REHA-Sport

Wie erhalte ich eine Verordnung zum Rehabilitationssport?
Wenn aufgrund der Diagnose Rehabilitationssport eine sinnvolle Therapieergänzung darstellt, wird Ihr Arzt Ihnen Rehasport verordnen. Erfreulicherweise wird durch eine solche Verordnung das Budget ihres Arztes nicht belastet! Der Arzt füllt den Antrag auf Kostenübernahme (Muster 56) aus, welchen Sie bei Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Der Arzt trägt die Diagnose, das Rehabilitationsziel, die empfohlene Rehabilitationssportart und die Anzahl der Übungseinheiten in das Formular ein. Die Krankenkassen sind aufgrund der Gesetzgebung verpflichtet, diesen Antrag zu genehmigen. Die Genehmigung ist obligatorisch.
Was kostet mich der Reha – Sport bei der RB-BSG-Vreden?
Mit der genehmigten Verordnung ist die Teilnahme am Reha – Sport generell kostenlos! Die entstehenden Kosten für die Teilnahme am Reha – Sport werden aufgrund der Verordnung durch die jeweilige Krankenkasse getragen!
Vorgehensweise
Wenn Ihr Arzt Ihnen Rehabilitationssport verordnet hat, machen Sie einen Termin bei der RB-BSG-Vreden Bei diesem Termin werden wir all Ihre Fragen beantworten, sowie die weiteren Abläufe besprechen. Grundsätzlich steht der Verein jedem offen. Sie können selbstverständlich auch ohne Verordnung vom Arzt das Angebot des Vereins, als Mitglied oder Kursteilnehmer, nutzen und an den Vereinsangeboten teilnehmen.
Anschließend muss die Verordnung von der Krankenkasse genehmigt werden.
Kleiner Tipp: Erst einen genehmigen lassen, wenn Sie einen REHA-Platz hat.
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